Die Ehrenamtsakademie informiert
Ehrenamtliche könnten von der Energiepreis-pauschale profitieren
bcm
19.08.2022
iwit
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Energiepreise explodieren, die Bundesregierung will bestimmte Bürger*innen entlasten – mit einer Energiepreispauschale (EEP). 300 Euro soll bekommen, wem „typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und (wer) aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet (ist).“ Zu den Anspruchsberechtigten zählen auch „Personen, die ausschließlich steuerfreien Arbeitslohn beziehen (z. B. ehrenamtlich tätige Übungsleiter oder Betreuer)“. Man hat auch an Freiwillige gedacht! Das Bundesfinanzministerium präzisiert auf Anfrage: Alle ehrenamtlichen „Personen, welche eine Aufwandsentschädigung beziehen, (dürften) einen Anspruch auf die EPP haben“.
„Auf die Höhe und auf die Steuerpflichtigkeit des Arbeitslohns kommt es demnach z. B. nicht an“, schreibt das Bundesfinanzministerium auf Anfrage der Lagfa. EEP-berechtigt müssten also auch die sein, die beispielsweise auch nur 50 Euro Aufwandsentschädigung erhalten. Und: |
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