Ehrenamtskarte Hessen
Die Hessische Landesregierung, gemeinsam mit den Landkreisen und Städten hat die Ehrenamts-Card als Zeichen des Dankes und der Wertschätzung gegenüber all denen eingeführt, die sich in besonderer Weise für die Gesellschaft engagieren.
Weitere Informationen zum Erhalt und zu Vergünstigungen finden sie unter www.ecard-hessen.de
Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz
Die Ehrenamtskarte im Scheckkartenformat ist ein Dank für Menschen, die sich in überdurchschnittlichem Maße freiwillig für die Gesellschaft engagieren. Sie verbindet Anerkennung und Wertschätzung mit geldwerten Vergünstigungen und ist für Ehrenamtliche kostenlos. Mit ihr können landesweit sämtliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die das Land, die teilnehmenden Kommunen oder private Partner zur Verfügung stellen. Sie ist zwei Jahre gültig und kann danach erneut beantragt werden.
Wer kann die Ehrenamtskarte bekommen?
Erhalten kann sie, wer mindestens 16 Jahre alt ist, sich durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung erhält. Erstattungen tatsächlich angefallener Kosten für Telefon, Büromaterial, Fahrtkosten usw. zählen nicht zu den pauschalen Entschädigungen. Die freiwillige Tätigkeit kann auch bei unterschiedlichen Trägern erfolgen.
Wie kann die Ehrenamtskarte beantragt werden?
Der bzw. die Ehrenamtliche muss ein Antragsformular ausfüllen, das auf der Webseite www.wir-tun-was.de im Bereich der Ehrenamtskarte zu finden ist. Der Verein oder die Organisation muss das ehrenamtliche Engagement und den zeitlichen Umfang auf dem Formular bestätigen. Der Antrag ist dann an die Kommunalverwaltung zu senden, die ihn nach Prüfung an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei weiterleitet. Dort wird die Ehrenamtskarte kostenlos ausgestellt und der betreffenden Kommune mit der Bitte um Überreichung an die Antragstellerin oder den Antragsteller übersandt.
Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten zählen für die Ehrenamtskarte?
Es zählen alle Formen von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten, gemeinwohlorientierten Tätigkeiten. Dies kann in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Stiftungen, Initiativen, Freiwilligendiensten oder Selbsthilfegruppen u. ä. geschehen und umfasst auch Formen der politischen Beteiligung. Nicht angerechnet werden bloße Mitgliedschaft oder Bereitschaftszeiten.
Welche Vergünstigungen sind mit der Ehrenamtskarte verbunden?
Typische Vergünstigungen sind beispielsweise ermäßigte Eintrittspreise oder zwei Tickets zum Preis von einem für Museen, Bäder, Theater, Veranstaltungen sowie Ermäßigungen auf Waren und Dienstleistungen oder Einladungen zu besonderen Veranstaltungen. Alle Vergünstigungsangebote sind auf der Webseite www.wir-tun-was.de zu finden.
Einrichtungen und Unternehmen, die die landesweite Ehrenamtskarte mit Vergünstigungen unterstützen, sind an einem Mitmach-Aufkleber zu erkennen.
Wer beantwortet Fragen?
In allen teilnehmenden Kommunen gibt es eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner für Fragen rund um die Ehrenamtskarte. Auf der Webseite www.wir-tun-was.de sind sowohl diese kommunalen Kontaktpersonen als auch viele allgemeine Informationen zur Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz zu finden.
Bei allen Fragen zur Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz ist die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Staatskanzlei gerne behilflich, Tel.: 06131 16-4083, E-Mail: leitstelle@stk.rlp.de.
Quelle dieser Informationen und weitere Hinweise finden Sie unter
juleica - Jugendleiter/In Card
Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber-innen.
Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Mehr dazu unter www.juleica.de
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