Grundlage: Rechtsverordnung für die Arbeit der Ehrenamtsakademie (EAAkadVO) vom 21. Mai 2026
Das Kuratorium trägt Sorge dafür, dass die Ehrenamtsakademie ihre Aufgaben erfüllt und ihre Zielsetzung gewahrt wird. Es hat bis zu acht Mitglieder.
Die Kirchenleitung beruft zwei Mitglieder des Kuratoriums; darunter soll ein von der Konferenz der Vorsitzenden der Dekanatssynodalvorstände vorgeschlagenes Mitglied sein. Der Kirchensynodalvorstand beruft drei Mitglieder des Kuratoriums; darunter soll ein Mitglied eines Kirchenvorstandes sowie ein von der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau vorgeschlagenes Mitglied sein.
Die Mitglieder können das Kuratorium ergänzen und bis zu drei weitere Mitglieder berufen.
Die Amtszeit des Kuratoriums endet zwei Jahre vor Ablauf der Wahlperiode der Kirchensynode.
Mitglieder des Kuratoriums (Foto vom 27.01.2025)
Die Mitglieder des Kuratoriums im Januar 2025 mit dem Geschäftsführer der eaA: v.l.n.r. Dr. Birgit Pfeiffer, Matthias Diederichs, Franziska Linhart (Vorsitz), Lars Lehmann, Christel Presber, Dr. Bernhard Lauxmann (GF), Dr. Michael Vollmer (stv. Vorsitz).
Insbesondere hat das Kuratorium folgende Aufgaben:
Das Kuratorium ist zu hören bei der Planung des Budgets der Ehrenamtsakademie. Es kann Vergaberichtlinien erlassen, die die Förderung von Angeboten und Maßnahmen regeln.
Die oder der Vorsitzende des Kuratoriums oder dessen Stellvertretung oder ein vom Kuratorium delegiertes Mitglied ist beteiligt bei der Besetzung der für die Ehrenamtsakademie zuständigen Stellen der Fachreferentinnen und -referenten im Zentrum Bildung und Gesellschaft
Das Kuratorium tagt mindestens einmal im Jahr. Das Kuratorium bestimmt ein Mitglied zu seiner oder seinem Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied zu deren oder dessen Stellvertretung. Die oder der Vorsitzende des Kuratoriums lädt zu den Sitzungen ein. Zur ersten Sitzung des Kuratoriums lädt die Leiterin oder der Leiter des Zentrums Bildung und Gesellschaft ein. Die für die Ehrenamtsakademie zuständigen Fachreferentinnen und -referenten sowie die Leiterin oder der Leiter des Zentrums Bildung und Gesellschaft nehmen beratend an den Sitzungen des Kuratoriums teil. Das Kuratorium kann zu einzelnen Sitzungen oder Verhandlungsgegenständen auch andere Personen einladen.
Vorzeitig ausgeschieden:
Christel Presber, Referentin der LandesEhrenamtsagentur Hessen (LEAH), Staatskanzlei Hessen, berufen gem. § 2 Abs. 3 EAAkadVO; Susanne Kuzinski, DSV-Vorsitzende des Dekanatssynodalvorstandes Dekanat Hochtaunus; Dr. Melanie Beiner, Dezernentin Kirchliche Dienste der EKHN; Helmut Lohkamp, DSV-Vorsitzender Dekanat Ingelheim-Oppenheim, Kirchensynodaler (verstorben); Julius Körner, Evangelische Jugend in Hessen und Nassau e.V., berufen gem. § 2 Abs. 3 EAAkadVO; Dr. Ulrich Oelschläger, ehemaliger Präses der Kirchensynode der EKHN (Mitglied des Kuratoriums seit Beginn der Ehrenamtsakademie 2004); Reinhard Brand, EKKW Referat für Gemeindeentwicklung und Missionarische Dienste, berufen gem. § 2 Abs. 3 EAAkadVO.
Aktuelle Mitglieder: