Das Kuratorium führt die Fachaufsicht der Ehrenamtsakademie
Das Kuratorium hat bis zu acht Mitglieder.
Die Kirchenleitung beruft zwei Mitglieder des Kuratoriums. Der Kirchensynodalvorstand beruft drei Mitglieder des Kuratoriums; darunter soll die oder der Vorsitzende eines Dekanatssynodalvorstandes sein. Die Mitglieder gemäß Absatz 2 können das Kuratorium ergänzen und bis zu drei weitere Mitglieder berufen.
Die Amtszeit des Kuratoriums endet zwei Jahre vor Ablauf der Wahlperiode der Kirchensynode.
Aufgaben des Kuratoriums:
Das Kuratorium der Ehrenamtsakademie hat folgende Aufgaben:
a) Entscheidung über die Angebote und Fördermaßnahmen der Ehrenamtsakademie,
b) Planung der Einnahmen und Ausgaben (Budget),
c) Entgegennahme der Berichte der Geschäftsstelle,
d) Aufsicht über die Geschäftsstelle gemäß § 5 Absatz 2.
Mitglieder des Kuratoriums der eaA
v.l. Christel Presber, Helmut Lohkamp (†), Franziska Linhart, Melanie Beiner, Lars Lehmann, Michael Vollmer, Dr. Birgit Pfeiffer
Nicht abgebildet: Reinhard Brand
Sitzungen des Kuratoriums:
Das Kuratorium tagt mindestens einmal im Jahr. Das Kuratorium bestimmt ein Mitglied zu seiner oder seinem Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied zu deren oder dessen Stellvertretung. Die oder der Vorsitzende des Kuratoriums lädt zu den Sitzungen ein. Zur ersten Sitzung des Kuratoriums lädt die Leiterin oder der Leiter der Kirchenverwaltung ein. Die Leiterin oder der Leiter der Geschäftsstelle nimmt beratend an den Sitzungen des Kuratoriums teil. Das Kuratorium kann zu einzelnen Sitzungen oder Verhandlungsgegenständen auch andere Personen einladen.